Jede Schönheitsoperation hat ihre Risiken so auch die Lidstraffung. Leider kann man Komplikationen auch bei einer Lidstraffung nicht vollkommen ausschließen, trotz modernster Behandlungsmethoden und erfahrenen Ärzten. Wenn man sich für eine Schönheitsoperation entscheidet, muss man bereit sein, diese Risiken zu tragen und sich mit voller Verantwortung zu seiner Entscheidung zu bekennen.
Die Risiken einer Lidstraffung sind allerdings erfahrungsgemäß relativ gering. Jede Operation, so auch die Lidkorrektur, kann Thrombosen, Embolien, Blutergüsse und Entzündungen nach sich ziehen. Außerdem ist eine Unverträglichkeit gegenüber der verabreichten Mittel leider nie ganz auszuschließen. Vor allem wenn eine Vollnarkose durchgeführt wird, ist das Risiko der Lidkorrektur etwas höher. Zu den relativ harmlosen Komplikationen, die als Risiken der Lidstraffung bestehen, zählen Schwellungen und Verfärbungen im Bereich des Auges. Diese vergehen meist bereits nach einigen Tagen.
Neben den allgemeinen Risiken kann es bei der Lidstraffung auch zu speziellen Fehlentwicklungen und Komplikationen kommen. Dazu zählt das Auftreten von Asymmetrien oder möglichen Fehlstellungen. In renommierten Schönheitskliniken sollte so etwas allerdings eigentlich nicht vorkommen.
Vereinzelt ist es möglich, dass sich das Auge nach der Operation trocken anfühlt und die Bindehaft schwillt und schmerzt. Auch dies sollte in einer guten Klinik bei einem erfahrenen Schönheitschirurgen nicht vorkommen.
Das “hohläugige Aussehen” zählt auch zu den Schönheitsfehlern und somit den Risiken der Lidstraffung, die im Normalfall nicht auftreten. Manchmal kann es auch sein, dass die Schließfähigkeit des Auges eingeschränkt ist. Dies sollte durch eine weitere Korrekturoperation behoben werden. Mehr gebündelte Information zu den Risiken einer Lidstraffung finden Sie auf plastische-chirurgie.nu. Erfahren Sie mehr über spezifische Komplikationen und allgemeine Risiken einer Lidkorrektur.
Falls man die Lidkorrektur aufgrund von ästhetischen Gesichtspunkten durchführen lässt und somit keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse hat, so sollte man sich darüber im Klaren sein, dass eventuell anstehende Nachoperationen und Korrekturen auch nicht von der Kasse übernommen werden, auch wenn sie dann als medizinisch notwendig erscheinen.
Wenn Sie eine derartige Schönheitsoperation in Erwägung ziehen, sollten Sie sich im Vorfeld vom behandelnden Schönheitschirurgen zu den Risiken der Lidstraffung umfassend beraten lassen.